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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - L 10 KA 3/02   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - L 10 KA 3/02 (https://dejure.org/2002,11340)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.07.2002 - L 10 KA 3/02 (https://dejure.org/2002,11340)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - L 10 KA 3/02 (https://dejure.org/2002,11340)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Zulässigkeit des Widerspruchs gegen eine Entscheidung des Zulassungsausschusses für Ärzte; Fristgebundenen Widerspruchsbegründungpflicht in § 44 Zulassungsverordnung für Ärzte (Ärzte-ZV)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R

    Zulassungsrecht - Kassenarztrecht - Begründung des Widerspruchs

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - L 10 KA 3/02
    Auf den Hinweis des Beklagten (Schriftsatz vom 27.04.2000), der Widerspruch sei entgegen der Vorschrift des § 44 Ärzte-ZV und der im angefochtenen Beschluss enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung nicht innerhalb der Widerspruchsfrist begründet worden, was unter Berücksichtigung der Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R - und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 22.05.1991 - L 11 Ka 46/91- zur Unzulässigkeit des Rechtsbehelfs führe, entgegnete der Kläger (Schriftsatz vom 09.05.2000), die genannten Entscheidungen beträfen Widersprüche, die erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist eingelegt worden seien.

    Erhöhte Anforderungen an die Rechtsmittelbelehrung sind vorliegend auch deswegen zu stellen, weil der Beklagte es vor Bekanntgabe der Entscheidung des BSG vom 09.06.1999 (- B 6 KA 76/97 R - in: SozR 3-5520 § 44 Ärzte-ZV Nr. 1) hat gelten lassen, dass die Widersprüche außerhalb der Rechtsbehelfsfrist begründet wurden.

    Zwar ist das Verfahren vor dem Berufungsausschuss kein Widerspruchsverfahren im Sinne von §§ 78, 84 ff SGG, sondern ein besonderes Verwaltungsverfahren (BSG, Urteil vom 17.01.1993 - 6 RKa 40/91 - in: SozR 3-2500 § 96 SGB V Nr. 1; Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R - a.a.O.).

    Soweit das BSG im Urteil vom 09.06.1999 (a.a.O.) den sachlichen Grund für die Widerspruchsbegründungspflicht darin sieht, dass wegen der Besonderheit des typischerweise von Entscheidungen in Zulassungsangelegenheiten betroffenen Personenkreises die im Vergleich zu § 84 SGG einschränkende Regelung des § 44 Ärzte-ZV gerechtfertigt ist, vermag dies die Bedenken des Senats nicht auszuräumen.

  • BSG, 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - L 10 KA 3/02
    Mit seiner am 13.10.2000 rechtzeitig erhobenen Klage hat der Kläger sein Vorbringen aus dem Verwaltungsverfahren wiederholt und ergänzend auf das Urteil des BSG vom 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R - hingewiesen.

    Verwirrung stiften oder gar den Eindruck erwecken, die Rechtsverfolgung sei schwieriger als dies in Wahrheit der Fall ist; bei derartigen Unklarheiten kann eine Gesamtwertung ergeben, dass die Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelbelehrung als unrichtig anzusehen, möglicherweise - was genügt - für fristbezogene Irrtümer ursächlich und daher zum Ingangsetzen der Monatsfrist ungeeignet ist (BSG, Urteil vom 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R - in: USK 2000 - 67).

    Diese ist immer unrichtig im Sinne des § 66 Abs. 2 SGG, wenn - wie hier - auch nur die abstrakte Möglichkeit eines Irrtums bei dem Empfänger besteht (BSG, Urteil vom 22.07.1982 - RAr 115/81 - in: SozR 1500 § 96 SGG Nr. 1; Urteil vom 06.12.1996 - 13 RJ 1996- a.a.O.; Urteil vom 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R a.a.O.; LSG NRW, Urteil vom 08.05.2002 - L 10 VG 1/02 - Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl., § 66 Rn 12 a).

  • BVerfG, 25.05.2001 - 1 BvR 848/01

    Aussetzung der Entziehung der Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - L 10 KA 3/02
    Ferner hat der Kläger unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25.05.2001 - 1 BvR 848/01 -, welches hinsichtlich § 44 Zahnärzte-ZV, der mit § 44 Ärzte-ZV identisch sei, rechtliche Bedenken geäußert habe, ausgeführt, aus dem Wortlaut des § 44 Satz 1 Ärzte-ZV ergäben sich keine hinreichenden konkreten Anhaltspunkte für die von dem Beklagten vertretene Auffassung.

    In Anlehnung an das BVerfG, das dies hinsichtlich des wortgleichen § 44 Zahnärzte-ZV letztlich nicht zu klären brauchte (hierzu die Beschlüsse vom 25.05.2001, 02.11.2001 und 11.12.2001 - 1 BvR 848/01 -), hat der Senat im Übrigen Bedenken, ob § 44 Ärzte-ZV rechtmäßig ist.

  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - L 10 KA 3/02
    Zwar ist das Verfahren vor dem Berufungsausschuss kein Widerspruchsverfahren im Sinne von §§ 78, 84 ff SGG, sondern ein besonderes Verwaltungsverfahren (BSG, Urteil vom 17.01.1993 - 6 RKa 40/91 - in: SozR 3-2500 § 96 SGB V Nr. 1; Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R - a.a.O.).
  • BSG, 06.12.1996 - 13 RJ 19/96

    Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung eines Widerspruchbescheids

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - L 10 KA 3/02
    Ziel der Rechtsmittel(-behelfs)belehrung ist es, den Empfänger der Entscheidung über den wesentlichen Inhalt der zu beachtenden Vorschrift zu unterrichten und es ihm zu ermöglichen, ohne Gesetzeslektüre die ersten Schritte zur Durchführung des Rechtsmittels einzuleiten (BSG, Urteil vom 06.12.1996 - 13 RJ 19/96 - in: SozR 3-1500 § 66 SGG Nr. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.1991 - L 11 Ka 46/91

    Widerspruchsfrist; Begründung; Widerspruch; Berufung; Zulassung; Vertragsarzt;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - L 10 KA 3/02
    Auf den Hinweis des Beklagten (Schriftsatz vom 27.04.2000), der Widerspruch sei entgegen der Vorschrift des § 44 Ärzte-ZV und der im angefochtenen Beschluss enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung nicht innerhalb der Widerspruchsfrist begründet worden, was unter Berücksichtigung der Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R - und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 22.05.1991 - L 11 Ka 46/91- zur Unzulässigkeit des Rechtsbehelfs führe, entgegnete der Kläger (Schriftsatz vom 09.05.2000), die genannten Entscheidungen beträfen Widersprüche, die erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist eingelegt worden seien.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2006 - L 10 B 15/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dem steht jedoch entgegen, dass das Verfahren vor dem Berufungsausschuss kein Vorverfahren i.S.d. §§ 78 - 85 SGG ist (BSG vom 27.01.1993 - 6 RKa 40/91 - und vom 09.06.1999- B 6 KA 76/97 R-; LSG NRW vom 21.08.2002 - L 10 KA 3/02 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2002 - L 10 B 2/02

    Zulässigkeit der Gewährung eines einstweiligen Rechtsschutzes in Zulassungssachen

    Dem steht jedoch entgegen, dass das Verfahren vor dem Berufungsausschuss kein Vorverfahren i.S.d. §§ 78 - 85 SGG ist (BSG vom 27.01.1993 - 6 RKa 40/91 - und vom 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R - LSG NRW vom 21.08.2002 - L 10 KA 3/02 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2013 - L 11 KA 48/13
    Dem steht jedoch entgegen, dass das Verfahren vor dem Berufungsausschuss kein Vorverfahren i.S.d. §§ 78 - 85 SGG ist (BSG vom 27.01.1993 - 6 RKa 40/91 - und vom 09.06.1999- B 6 KA 76/97 R-; LSG NRW vom 21.08.2002 - L 10 KA 3/02 -).
  • SG Marburg, 06.06.2007 - S 12 KA 1020/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung des abrechenbaren Gesamtvolumens nach §

    Im Hinblick darauf, dass die Rechtsprechung des BSG zum Gesetzesrang der Ärzte-ZV vor dem BVerfG keinen Bestand hat (vgl. BVerfG v. 13.09.2005 -2 BvF 2/03 - DVBl 2005, 1503, juris Rdnr. 190 ff.), muss § 44 Abs. 1 Ärzte-ZV a. F. unter Berücksichtigung des Art. 19 Abs. 4 GG nunmehr verfassungskonform dahingehend ausgelegt werden, dass entweder der Hinweis auf die Begründungspflicht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Zulassungsausschusses auch die Folgen einer verspäteten Begründung enthalten muss (anderer Ansicht noch LSG Nordrhein-Westfalen v. 14.09.2005 - L 11 KA 46/05 - www.sozialgerichtsbarkeit.de; zu einer unzureichenden Rechtsbehelfsbelehrung s. BSG, Beschl. v. 16.07.2003 -B 6 KA 77/02 B - juris Rdnr. 2 u. 11 f. -zur Vorinstanz s. LSG Nordrhein-Westfalen v. 10.07.2002 -L 10 KA 3/02 -GesR 2003, 77; BSG, Beschl. v. 21.05.2003 -B 6 KA 20/03 B - juris Rdnr. 2 f. u. 9 f. -zur Vorinstanz s. LSG Schleswig-Holstein v. 18.12.2002 -L 4 KA 25/01 -NZS 2003, 556 = Breithaupt 2003, 529; - LSG Niedersachsen-Bremen v. 09.02.2005 - L 3 KA 290/03 - juris; LSG Bayern v. 15.12.2004 - L 12 KA 3/04 - www.sozialgerichtsbarkeit.de) oder aber eine nur ganz geringe Bezugnahme auf den Streitgegenstand für die Einhaltung der Begründungsfrist ausreichend ist.
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